GRESTA DESIGN – Gianluca Agresta
Webdesign
Zürich, Schweiz
Stand: 26. Oktober 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen GRESTA DESIGN, betrieben von Gianluca Agresta (nachfolgend «GRESTA DESIGN»), und seinen Kunden (nachfolgend «Kunde»).
Sie gelten für die Gestaltung und Erstellung von Websites, Website-Redesigns, Logos, Marketingmaterialien und weitere vereinbarte Designleistungen.
Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung beider Parteien. Individuelle Vereinbarungen in der Offerte oder Auftragsbestätigung haben bei Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.
Angebote und Vertragsabschluss
Anfragen über die Website, per E-Mail oder über andere Kontaktkanäle sind kostenlos und unverbindlich.
Auf Grundlage der Kundenanforderungen erstellt GRESTA DESIGN eine individuelle Offerte mit Angaben zu Leistungsumfang, Preis und gegebenenfalls vorgesehenem Zeitplan.
Ein verbindlicher Auftrag entsteht erst durch die Annahme der Offerte und der einbezogenen Vertragsbedingungen durch den Kunden.
Mit Annahme der Offerte bestätigt der Kunde, die vereinbarten Leistungen, Kosten und Zahlungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben.
Leistungen
GRESTA DESIGN bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:
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One Page – Gestaltung einer einseitigen Website
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Creative Website – Gestaltung einer mehrseitigen Website
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Website Redesign – Überarbeitung und Modernisierung bestehender Websites
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Marketing Design – Gestaltung von Logos, Flyern, Visitenkarten, Social-Media-Grafiken und weiteren Designmaterialien
Massgebend für den konkreten Leistungsumfang ist die jeweilige Offerte.
Leistungen, Funktionen und Bearbeitungsschritte, die nicht ausdrücklich Bestandteil der Offerte sind, gelten nicht automatisch als vereinbart.
Preise und zusätzliche Kosten
Sämtliche Preise werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben.
Die veröffentlichten Paketpreise gelten für den jeweils beschriebenen Standardumfang. Bei individuellen Anforderungen kann der endgültige Projektpreis davon abweichen; dies wird vor Vertragsabschluss in der Offerte festgehalten.
Externe Kosten, insbesondere für Wix, Domainregistrierungen, geschäftliche E-Mail-Adressen, kostenpflichtige Anwendungen oder Drittanbieter-Lizenzen, sind nur dann im Projektpreis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Solche laufenden Kosten trägt grundsätzlich der Kunde und bezahlt sie direkt an den jeweiligen Anbieter.
Eine allfällig geschuldete Mehrwertsteuer wird gemäss dem steuerlichen Status von GRESTA DESIGN in der Offerte und Rechnung ausgewiesen.
Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung des vereinbarten Projektpreises erfolgt grundsätzlich in zwei Teilzahlungen:
5.1 Anzahlung – 50 %
Nach Annahme der Offerte erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung über 50 % des vereinbarten Gesamtpreises. Die Projektbearbeitung beginnt grundsätzlich erst nach Eingang dieser Anzahlung und nachdem die notwendigen Projektinformationen vorliegen.
5.2 Restzahlung – 50 %
Die verbleibenden 50 % werden nach vertragsgemässer Fertigstellung und Übergabe des vereinbarten Projekts in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Kalendertage ab Rechnungsdatum, sofern in der Offerte nichts anderes vereinbart wurde.
5.3 Zusätzliche Leistungen
Nachträglich vereinbarte Zusatzleistungen werden separat in Rechnung gestellt. Der Kunde wird vor deren Ausführung über die damit verbundenen Kosten informiert.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt GRESTA DESIGN sämtliche für das Projekt notwendigen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Logos, Unternehmensangaben, Zugangsdaten und weitere vereinbarte Inhalte.
Der Kunde bestätigt, dass er zur Verwendung der bereitgestellten Materialien berechtigt ist und dadurch keine Rechte Dritter verletzt.
Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung können zu einer entsprechenden Anpassung des Projektzeitplans führen.
GRESTA DESIGN informiert den Kunden über wesentliche Auswirkungen auf den vereinbarten Ablauf.
Projektablauf und Termine
Der Projektablauf umfasst üblicherweise:
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Unverbindliche Anfrage und Erstgespräch
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Offerte und Auftragserteilung
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Eingang der Anzahlung und Projektstart
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Konzeption, Gestaltung und Umsetzung
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Feedback und vereinbarte Korrekturen
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Fertigstellung, Abnahme und Übergabe
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Restzahlung
Verbindliche Fertigstellungstermine gelten nur, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
Bei unvorhergesehenen Umständen oder Verzögerungen informiert GRESTA DESIGN den Kunden und stimmt gegebenenfalls einen angepassten Zeitplan mit ihm ab.
Korrekturen und Änderungswünsche
Bei den Website-Paketen sind grundsätzlich zwei Korrekturrunden innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs enthalten.
Eine Korrekturrunde umfasst die gebündelte Rückmeldung des Kunden zu einem vorgelegten Entwurf oder Bearbeitungsstand.
Neue Funktionen, zusätzliche Unterseiten, grundlegende Konzeptänderungen oder Wünsche ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs gelten als Zusatzleistungen.
Zusätzliche Anpassungen werden nach vorheriger Vereinbarung grundsätzlich mit CHF 80.– pro Stunde verrechnet.
Die Behebung von Mängeln, für die GRESTA DESIGN gesetzlich einzustehen hat, wird nicht als kostenpflichtige Korrekturrunde behandelt.
Projektabbruch und Rückerstattung
9.1 Freiwilliger Projektabbruch durch den Kunden
Möchte der Kunde das Projekt vor Fertigstellung ohne einen von GRESTA DESIGN zu vertretenden Grund abbrechen, muss er dies schriftlich per E-Mail mitteilen.
Für diesen Fall sehen die Parteien eine pauschalisierte Entschädigung von 20 % des vereinbarten Gesamtprojektpreises für Planung, Projektvorbereitung und entstandenen Aufwand vor, soweit diese Regelung im Einzelfall rechtswirksam vereinbart wurde und gesetzlich zulässig ist.
Die Pauschale wird auf die bereits geleistete Anzahlung angerechnet. Ein danach verbleibendes Guthaben des Kunden wird zurückerstattet.
Beispiel: Bei einem Projektpreis von CHF 1’290.– beträgt die Anzahlung CHF 645.–. Bei Anwendung der 20-%-Pauschale von CHF 258.– ergibt sich eine Rückerstattung von CHF 387.–.
Diese Vereinbarung lässt gesetzlich zwingende Rechte und Ansprüche unberührt. Soweit die Pauschalregelung nicht wirksam anwendbar ist, richtet sich die Abrechnung nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere bei Werkverträgen nach Art. 377 OR.
9.2 Projektabbruch aufgrund einer Pflichtverletzung
Wird das Projekt aufgrund einer Vertragsverletzung einer Partei beendet, werden die finanziellen Folgen nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und den wirksam getroffenen Vereinbarungen beurteilt.
Die Aufwandspauschale gilt nicht automatisch, wenn GRESTA DESIGN den berechtigten Projektabbruch verursacht hat.
9.3 Bereits fertiggestellte Projekte
Nach vollständiger vertragsgemässer Erfüllung und Übergabe führt eine nachträgliche Meinungsänderung des Kunden nicht automatisch zu einem Rückerstattungsanspruch. Gesetzliche Mängel- und Gewährleistungsrechte bleiben vorbehalten.
Abnahme und Übergabe
ach Fertigstellung erhält der Kunde Gelegenheit, das vereinbarte Projektergebnis zu überprüfen.
Allfällige festgestellte Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang werden gemeinsam besprochen und entsprechend den vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen behandelt.
Bei Wix-Websites erfolgt die Übergabe grundsätzlich durch Übertragung in das eigene Wix-Konto des Kunden oder durch ein anderes ausdrücklich vereinbartes Verfahren.
Der Kunde ist nach der Übergabe für die Verwaltung seines Kontos, die Wahl und Bezahlung externer Dienste sowie die Pflege seiner Website verantwortlich, soweit keine zusätzliche Vereinbarung besteht.
Urheberrechte und Nutzungsrechte
Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Nutzungsrechte an den für ihn erstellten und übergebenen Arbeitsergebnissen.
Eine Übertragung ausschliesslicher Urheberrechte erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wird.
An vorbestehenden Bestandteilen, Vorlagen, Software, Plattformfunktionen, Schriften, Bildern und weiteren Inhalten Dritter werden nur diejenigen Rechte eingeräumt, die nach den jeweiligen Lizenzbedingungen zulässig sind.
Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
Drittanbieter und technische Plattformen
GRESTA DESIGN erstellt Websites hauptsächlich mit Wix beziehungsweise Wix Studio.
Für den Betrieb der Website gelten zusätzlich die Vertrags- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Drittanbieter.
GRESTA DESIGN übernimmt keine Garantie für eine dauerhafte, störungsfreie Verfügbarkeit fremder Plattformen oder für unveränderte Preise und Funktionen dieser Anbieter.
Gesetzliche Ansprüche im Verantwortungsbereich von GRESTA DESIGN bleiben vorbehalten.
Suchmaschinenoptimierung und Marketing
Sofern vereinbart, kann GRESTA DESIGN grundlegende SEO- und Marketingdesign-Leistungen erbringen.
Eine bestimmte Platzierung bei Google, eine konkrete Besucherzahl, ein bestimmter Umsatz oder ein sonstiger wirtschaftlicher Erfolg wird nicht garantiert.
Rechtliche Inhalte der Kundenwebsite
Der Kunde ist grundsätzlich dafür verantwortlich, dass seine Website die für sein Unternehmen geltenden rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Dies betrifft insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Urheberrechte, Werbeaussagen und erforderliche Einwilligungen.
Die technische Einbindung von Texten durch GRESTA DESIGN stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.
Vertraulichkeit und Datenschutz
GRESTA DESIGN behandelt nicht öffentliche geschäftliche Informationen des Kunden vertraulich und verwendet diese nur, soweit dies zur Abwicklung des Auftrags erforderlich oder anderweitig erlaubt ist.
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung von GRESTA DESIGN und den anwendbaren Datenschutzbestimmungen.
Referenzen und Portfolio
GRESTA DESIGN darf abgeschlossene Kundenprojekte nur dann mit identifizierbaren Kundennamen, Logos oder geschützten Inhalten als Referenz veröffentlichen, wenn der Kunde hierfür seine Zustimmung erteilt hat oder eine andere ausreichende Rechtsgrundlage besteht.
Gewährleistung und Haftung
GRESTA DESIGN verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung der vereinbarten Leistungen.
Bei Mängeln gelten die vertraglichen Vereinbarungen und die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung wird nur im gesetzlich zulässigen Umfang beschränkt. Eine Haftung für rechtswidriges Verhalten, die nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen werden darf, bleibt bestehen.
Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Zürich Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht, soweit der Vertragszweck dadurch gewahrt bleibt.
GRESTA DESIGN kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse ändern. Für bestehende Aufträge gelten die bei Vertragsabschluss wirksam vereinbarten Bedingungen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
GRESTA DESIGN – Gianluca Agresta
Zürichstrasse 20
8134 Adliswil
gresta@design.ch
Stand: 26. Oktober 2026
